Wirtschaftsmediation

Benötigen Sie Hilfe bei der Konfliktbeilegung bei inner- als auch zwischenbetrieblichen Konflikten? Suchen Sie Unterstützung bei der Konfliktbeilegung im Rahmen von Change-Management-Prozessen oder großen Projekten? Haben Sie Bedarf daran, sich bei Unternehmensübergaben (z.B. von einer Generation zur nächsten) oder bei der Beilegung von Erbschaftsstreitigkeiten begleiten zu lassen?

Dann stehe ich Ihnen gerne als ausgebildeter Wirtschaftsmediator zur Seite und unterstütze Sie dabei, Ihre Konflikte einvernehmlich beizulegen. 

Die Wirtschaftsmediation ist eine Form der Mediation im inner- und zwischenbetrieblichen Bereich. Die Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten.

Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel bietet Ihnen Folgendes:

  • Begleitung von Konfliktparteien auf einem konstruktiven Lösungsweg
  • Eine neutrale Umgebung und ein strukturiertes Vorgehen
  • Mediatives Coaching

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FAQ für Wirtschaftsmediation

Was ist eine Mediation?

Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianten genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien. Dies folgt dem Gedanken, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist und lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen. Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, trifft aber keine Entscheidungen zu dem Konflikt und schlägt auch keine Lösungen vor. Damit grenzt sich die Mediation von der direkten oder indirekten (d. h. durch Boten oder Gesandte ermöglichten) Verhandlung zweier Parteien, vom Schiedsspruch oder anderen Formen der Gerichtsbarkeit und von der Schlichtung ab.

In der Wirtschaftsmediation wird wie bei anderen Formen der Mediation meist einem 5-Phasen-Modell gefolgt: Auftragsklärung, Themensammlung, Positionen und Interessen, Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen sowie Abschlussvereinbarung. Die Bezeichnung Wirtschaftsmediator ist genauso wie die Bezeichnung Mediator in Deutschland nicht geschützt.


 

Wie läuft eine Wirtschaftsmediation ab?

In der Wirtschaftsmediation wird wie bei anderen Formen der Mediation meist einem 5-Phasen-Modell gefolgt: 

1. Auftragsklärung
Zunächst werden die Parteien über das Mediationsverfahren, die Rolle und Haltung des Mediators informiert, für die Konfliktvermittlung wird eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen und das weitere Vorgehen miteinander abgestimmt.

2. Themensammlung
Zu Beginn der zweiten Phase stellen die Parteien ihre Streitpunkte und Anliegen im Zusammenhang dar, so dass die Themen und Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert werden können.

3. Positionen und Interessen
In der dritten Phase stellen die Parteien für das jeweilige Thema dar, was Ihnen bei diesem Thema wichtig ist. Darüber hinaus werden in dieser Phase Informationen, Daten und Wahrnehmungen ausgetauscht und anschließend auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien eingegangen. Diese Phase erhellt den Konflikt und bereitet durch die Interessensklärung die Lösungsmöglichkeiten vor.

4. Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen
In der vierten Phase werden zunächst mögliche Lösungen von beiden Parteien bewertungsfrei gesammelt. Dies kann durch Methoden wie z.B. Brainstorming, Brainwriting oder Umkehrmethode erfolgen.

Nach Abschluss der Sammlung werden die Lösungsoptionen von den Parteien bewertet und verhandelt. Der Mediator wird in dieser Phase das meist vorschnelle Beschließen von Lösungen bremsen, da die für beide Parteien langfristig tragfähigen Lösungen mit den in der vorherigen Phase gesammelten Interessen im Einklang stehen sollten. Des Weiteren wird gemeinsam überprüft, ob und wie sich die jeweiligen Lösungsoptionen umsetzen lassen.

5. Abschlussvereinbarung
Die am Ende der Mediation erzielte Einigung kann mit Zustimmung der Parteien in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden. In dieser wird die konkrete Regelung des weiteren Vorgehens einschließlich der Festlegung von Umsetzungsfristen bis hin zum Verhalten im zukünftigen Konfliktfall festgelegt. Dies kann in Form von einem Fotoprotokoll, einer schriftlichen Vereinbarung bis hin, sofern dies sinnvoll oder erforderlich ist, zu einer notariellen Beurkundung erfolgen.
Bzgl. des rechtlichen Charakters einer solchen Vereinbarung ist anzumerken, dass Personen im Rahmen ihrer Privatautonomie Vereinbarungen schließen können und dass jedoch bestimmte Rechtsverhältnisse einer notariellen Beurkundung bedürfen.


 

Welchen Grundsätzen folgt die Mediation?

Freiwilligkeit
Alle Beteiligten einschließlich des Mediators haben das Recht die die Mediation jederzeit abzubrechen.

Verschwiegenheit/Vertraulichkeit
Der Grundsatz der Vertraulichkeit ist ein Kernpunkt der Mediation. Sie gilt sowohl für den Mediator als auch für alle in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen. Sie soll gewährleisten, dass die Preisgabe von Informationen während der Mediation keiner Partei zum Nachteil gereicht. Dies ist Teil der Mediationsvereinbarung.

Eigenverantwortlichkeit der Parteien
Die Lösung des Konflikts wird von den Parteien selbst entwickelt. Dem Mediator kommt die Prozessverantwortung für die Gesprächs- bzw. Verhandlungsführung zu.

Ergebnisoffenheit
Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen. Dies umfasst auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten, ein Aspekt, der insbesondere bei umfangreichen Verfahren in der Wirtschaft oder im öffentlichen Bereich zum Tragen kommt. Ein vorher feststehendes Ergebnis schließt die Mediation aus.

Allparteilichkeit des Mediators
Der Mediator (ein Mediator oder ein Mediatoren-Team in Co-Mediation) leitet die Mediation allparteilich bzw. allparteiisch, das heißt, seine Haltung zeigt eine Bereitschaft zur Identifikation und Parteilichkeit mit jedem Beteiligten. Diese Haltung geht deutlich über eine einfache Neutralität hinaus, da sich die inhaltliche Neutralität des Mediators nicht auf seine Stellung gegenüber den Konfliktparteien erstreckt. So gleicht er beispielsweise ein Machtgefälle zwischen den Parteien aus, indem er vorübergehend als Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei agiert.


 

Was ist ein Mediatives Coaching?

Die Arbeit mit einer einzelnen Konfliktpartei ist keine Mediation, sondern wird als Konflikt-Coaching oder mediatives Coaching bezeichnet. Bei diesem geht es wie bei der Mediation darum, die Themen zu benennen, die bearbeitet werden sollen. Anschließend werden in Bezug auf diese Themen die damit verbundenen Interessen und Bedürfnisse herausgearbeitet. Im nächsten Schritt wird versucht mögliche Lösungsoptionen zu erarbeiten und einen Plan für das zukünftige Vorgehen zu entwickeln. Dabei ist wichtig, dass die Lösungen von der Konfliktpartei entwickelt werden. Der mediative Coach ist für die Struktur verantwortlich.


 

Wo ist die Mediation gesetzlich geregelt?

Auf der Ebene der Europäischen Union trat 2008 für die Mediation in Zivil- und Handelssachen die Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) in Kraft, welche die nationalen Staaten derzeit umsetzen. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Mediationsgesetz (MediationsG) umgesetzt, das am 26. Juli 2012 in Kraft trat. Die Richtlinie umschreibt den Begriff der rechtlichen Mediation sowie die Rolle des Mediators.


 

Welche Kosten fallen für die Wirtschaftsmediation an?

Es wird ein gesonderter Vertrag erstellt, in dem die Kosten festgelegt werden. Anders als bei den sonstigen Leistungen, die die Kanzlei Steuerberater Drechsel erbringt, basieren die Kosten für die Wirtschaftsmediation nicht auf der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Vorab informieren wir Sie transparent über die anfallenden Gebühren. Gerne lassen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag zukommen. 

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