Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung als Grundlage für betriebliche Entscheidungsprozesse

Die Finanzbuchhaltung erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, sie ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Ich übernehme daher nicht nur Ihre Finanzbuchhaltung, sondern unterstütze Sie mit meinem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So werden nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern sie erhalten darüber hinaus eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.

Sie suchen:

  • Einen Buchhaltungsservice incl. Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Umsatzsteuererklärung, bei der Sie die Belege optional auch elektronisch per Scan oder Fax einreichen können.
  • Aktuelle Auswertungen über den Stand ihres in der Buchhaltung abgebildeten Zahlenwerks
  • Unterstützung beim Mahnwesen
  • Aufbau von Strukturen und Prozessen innerhalb Ihres Unternehmens

Ich biete:

  • Laufende Finanzbuchhaltung (EDV-gestützt)
  • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldung sowie der Umsatzsteuererklärung
  • Jahresabschlusserstellung und Überschussrechnungen
  • Kostenrechnung
  • Mahnwesen
  • Einrichtung und Pflege von unternehmensinternen Buchhaltungssystemen
  • Optimierung von Abläufen im unternehmensinternen Rechnungswesen

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. §§ 238 ff. HGB) sind die Unternehmen verpflichtet, Rechenschaft über die betrieblichen Abläufe zu legen. Für Zwecke der Steuerbemessung haben Gewerbetreibende, die entweder Kaufmann im Sinne des HGB sind oder bestimmte Größenkriterien erfüllen (nach § 141 AO), eine eigenständige Steuerbilanz zu erstellen.  Diese Anforderung kann nur mit einer funktionierenden Finanzbuchhaltung erfüllt werden, aus der dann der Jahresabschluss erstellt werden kann.