Professionelle Fotografie und smarte Steuerplanung

Als Fotograf oder Fotografin mit Fotoatelier in Stuttgart liegen Ihre Kernkompetenzen in der kreativen Gestaltung von Bildern sowie der Beherrschung fotografischer Techniken. Gleichzeitig sind Kompetenzen in finanziellen Aspekten, wie Buchhaltung, Steuererklärungen und betriebswirtschaftlicher Beratung, von entscheidender Bedeutung. Die Kanzlei Steuerberater Drechsel verfügt über diese finanziellen Kompetenzen.

Die optimale Verbindung für Ihren Erfolg

Durch eine effektive Kooperation mit der Kanzlei Steuerberater Drechsel können Fotografen ihre unternehmerischen Angelegenheiten optimieren und sich auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren. Es ist wichtig, dass Sie als Fotografen und wir als Steuerberater eng zusammenarbeiten, um eine solide finanzielle Basis zu schaffen und Erfolg zu generieren.

Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel unterstützt Sie dabei, Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu optimieren und Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.

Steuerrelevantes Branchenwissen im Bereich der Fotografie

Wir helfen Ihnen dabei, steuerliche Vorteile zu nutzen, Steuererklärungen korrekt auszufüllen und steuerliche Risiken zu minimieren. Unsere Kompetenz liegt darin, Sie durch die präzise Analyse von Finanzdaten und der Entwicklung maßgeschneiderter steuerlicher Strategien zu unterstützen.

Unsere Kanzlei bringt Fachwissen im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaft ein, um Fotografen und Fotostudios als Unternehmen gut aufzustellen und bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen.
 

 

Mandant werden. Erstberatung nutzen

Jetzt Termin anfragen

Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.

FAQ – Sie fragen, wir antworten.

Welche Vorteile bietet unsere Steuerberatung für Fotografen?

Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel beherrscht seit Jahren den digitalen Workflow. Wir nutzen für die papierlose Zusammenarbeit mit Ihnen das bewährte „DATEV Unternehmen online“. Wir erstellen den Jahresabschluss und füllen sämtliche Steuererklärungen aus: Damit entlasten wir Fotografen und Fotoateliers von diesen bürokratischen Herausforderungen.

Zudem prüfen wir eingehende Steuerbescheide und gehen bei Bedarf rechtlich gegen eine Steuerfestsetzung vor.

Vorausschauende Steueroptimierung

Als wertvoll erweist sich auch unsere professionelle Unterstützung bei der Steueroptimierung: Eine Steuerberatung für Fotografinnen und Fotografen gibt Ihnen viele fundierte Tipps, mit denen Sie die Steuerzahlungen minimieren.

Weitere Leistungen wie die Übernahme der Buchhaltung und eine betriebswirtschaftliche Beratung kommen als Pluspunkte hinzu.

Was ist das Besondere unserer Gründungsberatung für Fotografen?

Durch unsere Expertise in Finanzierung, der Erstellung von Businessplänen und steuerlichen Fragen können wir Fotografen und Fotografinnen dabei helfen, erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.

Dazu gehört die Erstellung eines Businessplans, Beratung als Sparringpartner oder zur Klärung einzelner Fragen sowie eine umfassende Zusammenarbeit. Wir beraten nicht nur zu finanziellen Kennzahlen, sondern auch bei der Wahl der Rechtsform und den damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen.

Wenn der Zeitpunkt für den Beginn der Tätigkeit feststeht, unterstützen wir bei der Anmeldung beim Finanzamt, richten die Buchhaltung ein und stehen auch weiterhin für Fragen und Ratschläge zur Verfügung.


Welche Rechtsformen sind für Fotografen am besten geeignet?

Die richtige Rechtsform für Fotografen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Bürogröße, Mitarbeiteranzahl, Haftungsbeschränkung und steuerliche Auswirkungen. Viele Fotografen arbeiten als Einzelunternehmer, während bei Zusammenschlüssen oft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) gewählt wird. Letztere bietet den Vorteil, dass im Haftungsfall das Privatvermögen geschützt bleibt. Die Wahl der Rechtsform erfordert den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Eine fachkundige Steuerberatung bei uns kann die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten erklären.

  1. GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Zwei oder mehr Fotografen schließen sich zusammen und haften gemeinsam mit ihrem Privatvermögen.
  2. PartG (Partnerschaftsgesellschaft): Eine Gesellschaft, bei der mindestens ein Partner freiberuflich tätig ist. Die Haftung ist auf das berufliche Vermögen beschränkt.
  3. PartmbB: Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.
  4. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihr eingezahltes Kapital begrenzt ist.

Die Entscheidung für die passende Unternehmensform sollte sorgfältig getroffen werden und kann durch einen Beratungstermin mit uns unterstützt werden, um den ersten Schritt in die richtige Richtung zu machen.


Arbeiten Fotografen freiberuflich oder gewerbetreibend?

Die Einordnung als Freiberufler oder Gewerbetreibender hängt vom konkreten Arbeitsfeld ab. Fotografen, die journalistisch tätig sind, gelten als Freiberufler, was alle Formen der Bildberichterstattung umfasst. Ebenso erfüllen künstlerisch tätige Fotografen die Kriterien freier Berufe. Wenn Fotosim Rahmen klar definierter Aufträge dem Interesse eines Auftraggebers dienen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Dies trifft beispielsweise auf Betreiber von Fotostudios, Hochzeitsfotografen, Fotodokumentationen und Werbefotografen zu.


Welche Bedeutung hat die Kleinunternehmerregelung für Fotografen?

Wenn Fotografen im aktuellen Jahr einen Umsatz von höchstens 22.000 Euro und voraussichtlich höchstens 50.000 Euro im Folgejahr verzeichnen, kann die Kleinunternehmerregelung in Betracht gezogen werden. Durch die Nutzung dieser Regelung sind sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Gleichzeitig dürfen sie diese Steuer nicht auf ihren Rechnungen ausweisen und verzichten auf den Vorsteuerabzug. Oft lohnt sich die Kleinunternehmerregelung, da sie Ihren bürokratischen Aufwand reduziert und es ermöglicht, Privatkunden steuerfreie Dienstleistungen anzubieten.


Welche Betriebsausgaben können Fotografen von der Steuer absetzen?

Betriebsausgaben umfassen alle Kosten, die direkt mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängen. Viele dieser Kosten können vollständig und unmittelbar von den Einnahmen abgezogen werden, wie beispielsweise Mietkosten für Geschäftsräume und Löhne für Mitarbeiter.

Bei größeren Investitionen erfolgt hingegen eine mehrjährige Abschreibung gemäß den AfA-Tabellen. Komplexere Regelungen gelten für Ausgaben wie Dienstfahrzeuge oder Homeoffice, für die der Gesetzgeber spezifische Vorschriften vorsieht.

Gerne klären wir Sie über diese Regelungen im Detail auf.


Wie mindere ich als Fotograf meine Steuerlast?

Als Fotograf haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu reduzieren.Als erfahrene Kanzlei stehen wir Ihnen zur Seite, um im aktuellen Steuerjahr das vorhandene Einsparpotenzial effektiv zu nutzen. Wir unterstützen Sie dabei, alle steuerlich abziehbaren Ausgaben zu erfassen und Wahlmöglichkeiten zu Ihrem Vorteil zu nutzen. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie durch eine vorausschauende Ausgabenpolitik gezielt Steuern einsparen können.


Wir optimieren Unternehmer der Audiovisuellen Branche ihre Buchhaltung?

Wir können Ihnen wertvolle Unterstützung bei der Buchhaltung bieten, indem wir folgende Dienstleistungen anbieten:

  1. Komplette Finanz- und Lohnbuchhaltung: Die Steuerberatung übernimmt auf Wunsch die gesamte Finanz- und Lohnbuchhaltung. Erfahrene Finanzbuchhalter verbuchen alle Posten nachvollziehbar und kümmern sich um die revisionssichere Archivierung der Belege.
  2. Innovative digitale Lösungen: Durch den Einsatz innovativer digitaler Lösungen wird Kosteneffizienz gewährleistet. Dies ermöglicht eine effiziente und transparente Buchführung.
  3. Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Im Rahmen der Lohnbuchhaltung erstellen wir übersichtliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Dies umfasst auch bürokratische Aufgaben wie die An- und Abmeldung bei der Sozialversicherung, was den Fotografen von administrativem Aufwand entlastet.

 

Durch die professionelle Unterstützung einer Steuerberatung können Fotografen ihre Buchhaltung effizienter gestalten, Zeit sparen und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.


Was kostet Steuerberatung im Tätigkeitsumfeld Fotografie und Audiovisuelle Medien, Content Creation?

Die Kosten für einen Steuerberater im Tätigkeitsumfeld der Fotografie, Content Creation und Audiovisuelle basieren auf der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Sie sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Rechtsform, Umsatz, Anzahl an Mitarbeitern und Leistungsumfang. Vorab informieren wir Sie transparent über die anfallenden Gebühren. Gerne lassen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag zukommen.

Wir als Kanzlei mit speziellem Branchenwissen für Fotografen und Fotografengemeinschaften bieten Unterstützung bei der Optimierung steuerlicher Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch vor Ort in Stuttgart West oder Online.

 

Mandant werden. Erstberatung nutzen

Jetzt Termin anfragen

Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.