Steuerberater für Verlage und Herausgeber
Die Verlagsbranche steht unter hohem Wettbewerbsdruck. Zudem stellen die Herausforderungen der digitalen Transformation hohe Anforderungen an Projektmanagement, Lektorat, Werbung und Vertrieb.
Für eine erfolgreiche Arbeit im Verlagswesen bedarf es außerdem Fachwissen im Steuerrecht. Wir helfen Ihnen dabei, Vorschriften einzuhalten und Ihre Finanzen steuerlich zu optimieren.
Darüber hinaus können wir Sie bei der Planung von Verlagsprogrammen unterstützen, um hierbei sicherzustellen, dass steuerliche Aspekte berücksichtigt werden und Ihre wirtschaftliche Effizienz maximiert werden kann. Unsere Kompetenzen tragen somit dazu bei, Ihre finanzielle Stabilität und Ihren Erfolg zu gewährleisten.
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel unterstützt Sie dabei, Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu optimieren und Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.
Steuerrelevantes Branchenwissen für Verlage
Unsere Kanzlei ist die richtige Wahl für Verlage und Herausgeber. Wir bringen Fachwissen im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaft mit, um Sie als Unternehmen gut aufzustellen und bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen.
Wir nutzen steuerliche Vorteile für Sie, füllen Ihre Steuererklärungen korrekt aus und minimieren steuerliche Risiken. Wir sind die Experten für präzise Finanzdatenanalysen und maßgeschneiderte steuerliche Strategien.
Mandant werden. Erstberatung nutzen
Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.
FAQ – Sie fragen, wir antworten.
Welche Vorteile bietet unsere Steuerberatung?
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel beherrscht seit Jahren den digitalen Workflow. Wir nutzen für die papierlose Zusammenarbeit mit Ihnen das bewährte „DATEV Unternehmen online“. Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung wird damit für Sie einfacher und zeitsparender zu erledigen, Ihre Daten sind übrigens stets online für sie abrufbar. Wir übernehmen in der Buchhaltung die zeitaufwändigen und komplexen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können.
Kurz, wir bieten Verlagen und Herausgebern eine enorme Entlastung. Dabei übernehmen wir nicht nur die Steuererklärungen, sondern prüfen auch die Steuerbescheide sorgfältig. Mögliche Fehler oder Ungereimtheiten werden zugunsten Ihres Verlags korrigiert.
Vorausschauende Steueroptimierung
Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise und Empfehlungen, wie Sie Steuerlasten senken oder Aufwendungen steuerlich geltend machen können. Dies betrifft beispielsweise die Anschaffung von betrieblichen Gütern, die Bildung von Rücklagen oder die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen.
Betriebsprüfung
Im Falle einer Betriebsprüfung bieten wir Unterstützung und Begleitung an, da wir die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und sicherstellen, dass die Prüfung ordnungsgemäß und fair durchgeführt wird.
Insgesamt tragen wir dazu bei, Stress und Belastung durch Steuerangelegenheiten zu reduzieren und sicherzustellen, dass alles korrekt und effizient erledigt wird.
Was ist das Besondere unserer Gründungsberatung im Verlagswesen?
Mit unserer Expertise in Fragen der Finanzierung, des Steuerrechts und der Rechtsform von Unternehmen können wir Verlagsgründungen zum Erfolg verhelfen.
Dies umfasst die Erstellung eines Businessplans, die Beratung als Sparringspartner oder zur Klärung von Einzelfragen sowie eine umfassende Kooperation. Wir beraten nicht nur zu betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, sondern auch zur Wahl der Rechtsform und den damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen.
Steht der Zeitpunkt für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit fest, unterstützen wir bei der Anmeldung beim Finanzamt, richten die Buchhaltung ein und stehen auch weiterhin für Fragen und Ratschläge zur Verfügung.
Bin ich als Verleger freiberuflich oder gewerblich tätig?
Als Verleger sind Sie in der Regel gewerblich tätig. Die Tätigkeit des Verlegens von Büchern und die damit verbundene Verkaufsaktivität wird in der Regel als gewerblich eingestuft.
Was ist die Künstlersozialkasse?
Unternehmer im Bereich Werbung und Marketing haben die Möglichkeit, sich bei der Künstlersozialkasse zu versichern, was Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung umfasst. Diese spezielle Form der Versicherung bietet einen bedeutenden finanziellen Vorteil, da die Künstlersozialkasse die Beiträge des Arbeitgebers übernimmt.
Die Beitragszahlung ähnelt der von Arbeitnehmern, wobei Werbetreibende nur einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Sie können ihre Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen von der Steuer absetzen, was eine steuerliche Entlastung darstellt.
Muss ich die Künstlersozialabgabe erbringen?
Die Beiträge an die Künstlersozialkasse müssen von Unternehmern geleistet werden, die regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen. Die Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe betrifft Verlage wie beispielsweise Buch- oder Presseverlage.
Wie viel Umsatzsteuer muss ich als Unternehmen im Bereich Verlagswesen bezahlen?
Ein Verlag bezahlt je nach Art der Leistung unterschiedliche Umsatzsteuersätze. Für schriftstellerische Tätigkeiten gilt in der Regel der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Dies bedeutet, dass für schriftstellerische Leistungen, wie den Verkauf von Büchern, Broschüren oder ähnlichen Druckwerken, 7 Prozent Umsatzsteuer anfällt. Verkauft ein Verlag Produkte, die nicht hauptsächlich schriftstellerischer Natur sind oder kaum Text enthalten, wie Formulare, Briefbögen, Kalender oder Postkarten, fällt der volle Steuersatz von 19 Prozent an.
Was müssen Verlage bei Aufwendungen für Marketing und Werbung beachten?
Betriebliche Aufwendungen für Marketing und Werbung sind für Verlage wegen ihrer steuerlichen Absetzbarkeit relevant. Diese Ausgaben können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was dazu beiträgt, den steuerpflichtigen Gewinn zu verringern. Durch die Möglichkeit, Kosten für Marketing und Werbung von der Steuer abzusetzen, können Verleger ihre geschäftlichen Aktivitäten fördern, die Sichtbarkeit ihrer Publikationen erhöhen und potenziell den Absatz steigern.
Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer bei Lizenzen bezieht sich auf die Besteuerung von Lizenzgebühren oder ähnlichen Vergütungen, die im Rahmen der Überlassung von Nutzungsrechten, insbesondere Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, anfallen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Person oder das Unternehmen, das die Lizenzgebühr zahlt, verpflichtet ist zu prüfen, ob die Quellensteuer einzubehalten und an das Bundeszentralamt für Steuern abzuführen ist.
Muss ich als Verleger oder Verlegerin die Quellensteuer bezahlen?
Als Verlag müssen Sie unter bestimmten Umständen Quellensteuer bezahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie Lizenzgebühren für die Nutzung von Werken oder Dienstleistungen im Ausland erhalten. Gemäß § 50a EStG ist in Deutschland der Vergütungsschuldner, also die Person, die die Lizenzgebühr zahlt, verpflichtet, die Quellensteuer einzubehalten und an das Bundeszentralamt für Steuern abzuführen.
Welche Kosten fallen für die Steuerberatung an?
Die Kosten basieren auf der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Sie sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Rechtsform, Umsatz, Anzahl an Mitarbeitern und Leistungsumfang. Vorab informieren wir Sie gerne über die anfallenden Gebühren. Gerne lassen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag zukommen.
Wir als Kanzlei mit speziellem Branchenwissen für Publizisten und Publizistinnen bieten Unterstützung bei der Optimierung steuerlicher Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch vor Ort in Stuttgart oder Online.
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Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.
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