Steuerberater für die Videografie und Filmschaffende
Als Videograf müssen Sie kreativ gestalten und Film und Videos produzieren. Sie erarbeiten Konzepte, übernehmen die Produktinsplanung, machen Kameraführung und schneiden Projekte zum fertigen Endprodukt. Ggf. publishen Sie Projekte und erstellen die Mediaplanung dazu. Sie integrieren technische, organisatische und künstlerische Kommpetenzen in einer vielseitiger und fordernden Selbstständigkeit.
Eine enge Kooperation mit uns ermöglicht Ihnen, sich voll auf Ihre Projekte zu konzentrieren, steuerliche Aspekte bei der Abrechnung von Aufträgen oder der Unternehmensgründung zu berücksichtigen.
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel unterstützt Sie dabei, Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu optimieren und Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.
Steuerrelevantes Branchenwissen in der Videoproduktion
Unsere Kanzlei bringt Fachwissen im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaft ein, um Unternehmen im Bereich der Videografie gut aufzustellen und bei der Optimierung ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen.
Wir helfen Ihnen dabei, steuerliche Vorteile zu nutzen, Steuererklärungen korrekt auszufüllen und steuerliche Risiken zu minimieren. Unsere Kompetenz liegt darin, Sie durch präzise Analyse von Finanzdaten und der Entwicklung maßgeschneiderter steuerlicher Strategien zu unterstützen.
Mandant werden. Erstberatung nutzen
Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.
FAQ – Sie fragen, wir antworten.
Welche Vorteile bietet unsere Steuerberatung für Videografen?
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel beherrscht seit Jahren den digitalen Workflow. Wir nutzen für die papierlose Zusammenarbeit mit Ihnen das bewährte „DATEV Unternehmen online“. Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung wird damit für Sie einfacher und zeitsparender zu erledigen, Ihre Daten sind übrigens stets online für sie abrufbar. Wir übernehmen in der Buchhaltung die zeitaufwändigen und komplexen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können.
Kurz, wir bieten selbstständigen Filmtechnikern eine enorme Entlastung. Dabei übernehmen wir nicht nur die Steuererklärungen, sondern prüfen auch die Steuerbescheide sorgfältig. Mögliche Fehler oder Ungereimtheiten werden zugunsten der Videografen korrigiert.
Vorausschauende Steueroptimierung
Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise und Empfehlungen, wie Sie Steuerlasten senken oder Aufwendungen steuerlich geltend machen können. Dies betrifft beispielsweise die Anschaffung von betrieblichen Gütern, die Bildung von Rücklagen oder die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen.
Steuerprüfung
Im Falle einer Betriebsprüfung bieten wir Unterstützung und Begleitung an, da wir die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und sicherstellen, dass die Prüfung ordnungsgemäß und fair durchgeführt wird.
Insgesamt tragen wir dazu bei, Stress und Belastung durch Steuerangelegenheiten zu reduzieren und sicherzustellen, dass alles korrekt und effizient erledigt wird.
Gelten Videografen als freiberuflich oder gewerbetreibend?
Die meisten Filmtechniker werden als Gewerbetreibende angesehen, da sie konkrete und klar definierte Videoprojekte für Unternehmen oder Privatkunden umsetzen, wie beispielsweise Präsentations- oder Hochzeitsvideos. Wenn Videografen weitreichende künstlerische Freiheiten genießen bei freien Erstellung von Creatives, kann auch eine freiberufliche Tätigkeit in Betracht gezogen werden. Beispiele sind die Drehs von Musikvideos. In vielen Fällen ist jedoch eine individuelle Prüfung erforderlich.
Welche Vorteile bietet die freiberufliche Tätigkeit für Videografen?
Bei der Einstufung als Freiberufler entfällt die Gewerbesteuerpflicht. Das senkt die Steuerlast und reduziert den bürokratischen Aufwand. Eine Steuererklärung für die Gewerbesteuer müssen Sie in einer freiberuflichen Tätigkeit in diesem Bereich nicht einreichen.
Bei der Existenzgründung ist zudem keine Gewerbeanmeldung nötig – Sie ersparen sich den zeitlichen Aufwand und die Anmeldegebühren. Es genügt, dass Sie die Gründung Ihrem Finanzamt mitteilen.
Was ist das Besondere unserer Gründungsberatung für Videografen oder Filmschaffende?
Durch unsere Expertise in Finanzierung, der Erstellung von Businessplänen und steuerlichen Fragen können wir Filmemachern und Filmschaffenden dabei helfen, erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.
Dazu gehört die Erstellung eines Businessplans, Beratung als Sparringpartner oder zur Klärung einzelner Fragen sowie eine umfassende Zusammenarbeit. Wir beraten nicht nur zu finanziellen Kennzahlen, sondern auch bei der Wahl der Rechtsform und den damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen.
Wenn der Zeitpunkt für den Beginn der Tätigkeit feststeht, unterstützen wir bei der Anmeldung beim Finanzamt, richten die Buchhaltung ein und stehen auch weiterhin für Fragen und Ratschläge zur Verfügung.
Welche Steuern müssen Filmkünstler bezahlen?
Die Einordnung hängt von der Rechtsform ab, in der Filmkünstler tätig sind: als Einzelunternehmer zahlen sie Einkommensteuer direkt an das Finanzamt, als Beteiligter an einer Personengesellschaften versteuern sie ihre Gewinnanteile entsprechend, beim Betrieb einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH fordert das Finanzamt direkt Gewerbe- und Körperschaftssteuer vom Unternehmen.
Zudem wird die eingenommene Umsatzsteuer bei allen betrieblichen Tätigkeiten an das Finanzamt abgeführt, es sei denn, die Kleinunternehmerregelung findet Anwendung.
Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der optimalen Unternehmensform. Machen Sie den ersten Schritt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Welche Steuervorteile können Videoproduzenten mit einem Steuerberater erzielen?
Es ist entscheidend, dass Sie in Ihrer aktuellenSteuererklärung alle steuermindernden Ausgaben sowohl für privateals auch betriebliche Aufwendungen angeben. Es ist auch ratsam, bestehende Wahlmöglichkeiten wie die Abschreibungsregeln auf ihre steuerlichen Auswirkungen zu prüfen.
Darüber hinaus ist eine vorausschauende Steueroptimierung empfehlenswert. Durch eine sorgfältige Ausgaben- und Investitionsplanung können zukünftige Steuerzahlungen reduziert werden.
Wie setzen Videoproduzenten ihr Homeoffice ab?
Viele Videografen führen einen Teil ihrer Arbeit von zu Hause aus durch. Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, das Arbeitszimmer vollständig steuerlich abzusetzen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass das Zimmer überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt wird.
Wir als Steuerberater für Videografen prüfen wir sorgfältig, ob Sie die Miete, Betriebskosten und Einrichtungskosten als Betriebsausgaben geltend machen können. Alternativ können Sie Ihre Steuerzahlungen mit der Homeoffice-Pauschale reduzieren.
Was leistet eine Steuerberatung bei der Buchhaltung?
In unserer Funktion als Steuerberater übernehmen wir sämtliche Aufgaben im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung. Dazu gehört die Buchung aller Einnahmen und Ausgaben in spezieller Buchhaltungssoftware, die Plausibilitätsprüfung der Zahlen, die Archivierung von Belegen sowie die Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen.
Im Bereich der Lohnbuchhaltung erstellen wir Gehalts- und Lohnabrechnungen, melden Mitarbeiter bei der Sozialversicherung an und überprüfen deren Reisekostenabrechnungen.
Welche Gebühren berechnet eine Steuerberatung Videografen?
Die Kosten basieren auf der Gebührenverordnung für Steuerberater (StBVV). Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel informiert Sie transparent und fertigt einen detaillierten Kostenvoranschlag an. Bei der Höhe kommt es unter anderem auf Ihre Rechtsform und Ihren Jahresumsatz an.
Als Steuerberater mit Branchenwissen für Videografie unterstützen wir Sie gerne bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch hier vor Ort in Stuttgart West oder Online.
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Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.
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