Steuererklärung
Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt
Als Steuerpflichtiger stehen Sie vor der Herausforderung, sich durch den Dschungel an Formularen und Anträgen zu kämpfen. Diesen Kampf erspare ich Ihnen und nehme Ihnen diese Arbeit ab. Im Verfahrensrecht ist es wichtig, neben der Form auch die Fristen einzuhalten. Diese habe ich für Sie im Blick und wahre sie.
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel unterstützt Sie gerne bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten:
- Erstellung und fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen
- Einkommensteuererklärung für natürliche Personen, Einzelunternehmer und Freiberufler (Einzelpersonen, Familien, Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Körperschaftsteuererklärung bei juristischen Personen und Kapitalgesellschaften
- Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Unternehmern
- Gewerbesteuererklärung bei Gewerbebetrieben
- Lohnsteueranmeldung
- Feststellungserklärungen für Personengesellschaften
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkung Steuererklärung
- Steuerliche Beratung
- Beratung zur steuerlichen Gestaltung, z.B. bei Vermietung und Verpachtung
- Optimierung der Steuersituation durch Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt bei Rückfragen oder Prüfungen
Ich übernehme für Sie die gesamte Erstellung und fristgerechte Abgabe Ihrer Steuererklärungen. Darüber hinaus berate ich Sie umfassend zu allen steuerlichen Themen, um Ihre Steuerlast zu optimieren.
Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.
Mandant werden. Erstberatung nutzen
Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.
FAQ für Steuererklärungen
Welche Vorteile bietet unsere Steuerberatung?
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel beherrscht seit Jahren den digitalen Workflow. Wir nutzen für die papierlose Zusammenarbeit mit Ihnen das bewährte „DATEV Unternehmen online“ oder „DATEV Meine Steuern“. Ihre Steuererklärung wird damit für Sie einfacher und zeitsparender zu erledigen, Ihre Daten sind übrigens stets online für sie abrufbar.
Kurz, wir bieten unseren Mandanten eine enorme Entlastung durch die Erstellung der laufenden Steuererklärung.
Welche Vorteile hat eine digitale Erstellung der Einkommensteuer für Privatpersonen?
Auch für Privatpersonen lohnt sich der Umstieg auf einen durchgängig digitalen Prozess bei der Einkommensteuererklärung. Der Cloud-Dienst DATEV Meine Steuern steht Ihnen für die digitale Sammlung der Belege zur Verfügung. Sie scannen und laden alle Belege als PDFs hoch. Die Papierbelege stehen Ihnen so jederzeit zur Verfügung und die DATEV-Cloud bietet eine gute Suche an. Der Abgleich mit dem Vorjahr ist sekundenschnell möglich.
Die Vorteile sind wie folgt:
- Unterjährige Sammlung der Belege digital in dem Portal
- Übergabe muss nicht mehr innerhalb der Kanzleiöffnungszeiten oder per Post erfolgen. Verlustrisiko beim Versand entsteht nicht. Belege verbleiben beim Mandanten.
- Transparenz darüber, welche Belege im aktuellen Bearbeitungsjahr zur Verfügung gestellt wurden, sowie die Möglichkeit in das Vorjahr zu schauen, welche geliefert wurden.
- Sicherheit: Belege, Dokumente und Informationen tauschen Sie über die zertifizierte DATEV-Cloud aus – geschützt vor fremdem Zugriff.
- Vermeidung von Ressourcenverschwendung durch das Ausdrucken digitaler Belege
- Durchgängiger digitaler Prozess
Was ist eine Steuererklärung?
Mit der Steuererklärung legt eine natürliche oder juristische Person gegenüber einer Finanzbehörde die Tatsachen offen, die die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen. Für die Steuererklärung muss in der Regel ein amtlich vorgeschriebener Vordruck verwendet werden.
Wer muss eine Steuererklärung erstellen?
Folgende Personen sind verpflichtet, eine Steuererklärung zu erstellen:
1. Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn:
die Lohnsteuer nicht durch den Lohnsteuerabzug abgegolten ist, Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielt wurden, Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Übergangsgeld oder Kurzarbeitergeld bezogen wurden.
2. Selbstständige mit Einkünften aus:
Gewerbebetrieb,
selbstständiger Arbeit (z.B. Freiberufler),
Land- und Forstwirtschaft.
3. Personen mit Einkünften aus:
Vermietung und Verpachtung,
Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden),
sonstigen Einkünften (z.B. Unterhaltsleistungen).
4. Personen, die Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben geltend machen, möchten.
5. Personen, die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen möchten.
6. Personen, die Verluste aus Vorjahren abziehen möchten.
Darüber hinaus können auch Personen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, freiwillig eine Steuererklärung erstellen, um eine Steuererstattung zu erhalten.
Bis wann müssen Sie eine Steuerklärung abgeben?
Die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung unterscheiden sich je nachdem, ob die Steuerklärung ohne einen Steuerberater oder durch einen Steuerberater erstellt wird.
Allgemeine gesetzliche Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 für Steuerpflichtige, die sich nicht von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen, ist am 2. September 2024.
Für Steuerpflichtige, die sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lassen, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 2. Juni 2025.
Durch die Corona-Pandemie gab es in den letzten Jahren Ausnahmeregelungen mit verlängerten Abgabefristen. Diese gelten jedoch nur noch für die Steuererklärung 2023 als letzte Ausnahme.
Veranlagungszeitraum | ohne Steuerberater erstellt | durch einen Steuerberater erstellt |
2022 | 2. Oktober 2023 | 31. Juli 2024 |
2023 | 2. September 2024 | 2. Juni 2025 |
2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 |
2025 | 31. Juli 2026 | 1. März 2027 |
Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der Steuererklärung?
Benötigt werden u. a. die folgenden Belege:
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld
- Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden)
- Spendenbescheinigungen
- Belege für Werbungskosten, z.B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten (Kilometernachweise
- Fahrkarten), Beiträge zu Berufsverbänden
- Belege für Sonderausgaben, z.B. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden
- Mietbelege, wenn ein Arbeitszimmer abgesetzt werden soll.
- Unterlagen zu außergewöhnlichen Belastungen
Welche Kosten fallen für die Steuererklärung an?
Die Kosten für einen Steuerberater basieren auf der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Sie sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Summe der Einkünfte, Rechtsform, Umsatz, Anzahl an Mitarbeitern und Leistungsumfang. Vorab informieren wir Sie transparent über die anfallenden Gebühren. Gerne lassen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag zukommen.
Wir unterstützen Sie gerne bei den Anforderungen, die Ihre Steuererklärung an Sie stellt. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch vor Ort in Stuttgart West oder Online.
Mandant werden. Erstberatung nutzen
Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.